Haben Sie eine Umtriebsentschädigung erhalten?
Unser Anliegen besteht darin, die Interessen des Auftraggebers zu wahren und für Schutz zu sorgen. Die ParkPro GmbH ist beauftragt, die Einhaltung der geltenden Regeln sicherzustellen.
Gemäss der Umtriebsentschädigung haben Sie das audienzrichterliche Verbot auf dem Grundstück, wo die Übertretung stattfand, missachtet. Wir verstehen, dass dies ärgerlich ist, aber die Alternative wäre ein Abschleppen mit erheblich höheren Kosten. Wir bitten darum, das Zahlungsziel der Umtriebsentschädigung einzuhalten, um zusätzliche Kosten wie Halteranfragen, Mahngebühren und mögliche weitere Rechtsanwaltskosten zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zur Umtriebsentschädigung?
Gerne können Sie uns eine E-Mail mit der Nummer der Umtriebsentschädigung an info@parkpro.ch senden oder das Kontaktformular benutzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Eine Umtriebsentschädigung ist keine Busse, sondern eine Schadenersatzform in der Schweiz, die bei unrechtmässiger Nutzung von Privatgrundstücken wie Falschparken auf Privatparkplätzen Anwendung findet. Sie dient der Deckung der durch Falschparker verursachten Aufwände, darunter Personalaufwand, Spesen für Papier und Porto sowie weitere administrative Kosten. So wird der Aufwand des Geschädigten zur Durchsetzung seiner Rechte abgedeckt.
Wird die Rechnung nicht fristgerecht beglichen, erfolgt eine Mahnung, verbunden mit einer Bearbeitungsgebühr.
Bei weiterer ausbleibender Zahlung leitet die ParkPro GmbH rechtliche Schritte ein und erstattet Anzeige beim zuständigen Gericht. Dies kann für den Falschparker eine Geldstrafe von bis zu CHF 2’000 zur Folge haben.
Einsprachen nehmen wir aus Beweisgründen ausschliesslich über das obige Kontaktformular für Umtriebsentschädigungen entgegen. Wählen Sie dazu den Betreff «Einsprache erheben»